Der Grund befindet sich in einer interessanten Lage in Kaufering. Leider konnte noch nicht abgeklärt werden, was gebaut werden darf. Eine Doppelhaushälfte oder ein Einfamilienhaus sollte relativ sicher gebaut werden können. Allerdings gilt hier nach § 34 der Nachbarschaftsbebauung. Da nun gegenüber ein 4-stöckiges Mehrfamilienhaus steht, muss noch geklärt werden, ob auch auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus genehmigt werden kann. Dies wird vom Landratsamt noch im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt. Der Kaufinteressent muss eigenverantwortlich vor dem Kauf die Frage der genauen Bebaubarkeit des Grundstückes beim zuständigen Bauamt / Baubehörde klären. (Alle Angaben zur Bebaubarkeit ohne Gewähr).